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Ihr Beitritt zum Förderkreis

Das Klinikum Bielefeld hat sich ganz bewusst für die Gründung eines Förder-KREISES entschieden und verzichtet auf die Rechtsform eines eingetragenen Fördervereins (e.V.).

Der Eintritt als Mitglied in den Förderkreis Klinikum Bielefeld ist jederzeit unkompliziert über das untenstehende Formular möglich. Förderkreismitglieder können ihr Engagement frei gestalten, die Unterstützung in Form einer finanziellen Zuwendung ist freiwillig und kann in selbst wählbarer Höhe sowie einmalig oder regelhaft erbracht werden.

Spenden an das Klinikum Bielefeld sind steuerlich abzugsfähig. Die Klinikum Bielefeld gem.GmbH ist wegen Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld – Innenstadt, StNr. 305/5874/0628, vom 01.08.2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Für Spenden bis 200,- Euro gilt der Kontoauszug Ihres Kreditinstituts als Spendenbescheinigung für das Finanzamt.

Mitglieder können sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen werden. Als Mitglied erhalten Sie regelmäßig Einladungen zu unterschiedlichen interessanten Veranstaltungsformaten des Klinikums, aktuelle Informationen zu unserem Haus sowie unser Patientenmagazin Visite.

Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im Förderkreis Klinikum Bielefeld

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Spenden an den Förderkreis

Unterstützen Sie die Arbeit des Förderkreises im Klinikum Bielefeld mit Ihrer Spende

  • Einmalige oder regelmäßige Spende möglich
  • Unterstützung des Förderkreises bei Projekten für Patient*innen im Klinikum Bielefeld

Der frei gewählte Mitgliedsbeitrag gilt als Spende an die Klinikum Bielefeld gem.GmbH und ist somit steuerlich abzugsfähig. Eine Zuwendungsbestätigung senden wir unmittelbar nach Eingang der Spende zu.

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